Montag, 11. September 2023

Baumschutzsatzung für mehr Klimaschutz

Die Baumschutzsatzung tritt zum 1. Oktober 2023 in Kraft.

Der Gemeinderat hat am 22. Mai 2023 die Einführung einer Baumschutzsatzung beschlossen. Mit diesem Beschluss ist es möglich, zukünftig den gesamten Baumbestand der Stadt deutlich umfangreicher als bisher zu schützen und zu erhalten. Die Baumschutzsatzung gilt grundsätzlich sowohl für Privatpersonen und Firmen wie für städtische Liegenschaften. Die Baumschutzsatzung tritt zum 1. Oktober 2023 in Kraft und ist dann ab Beginn der nächsten, gesetzlich definierten Fällzeit (vom 1. Oktober bis 28. Februar) bindend zu berücksichtigen.

Sie gilt allerdings nicht im gesamten Stadtgebiet, sondern nur im definierten, räumlichen Geltungsbereich. Geschützt sind Laubbäume, Eiben, Mammutbäume und Kiefern ab einem Stammumfang von 100 Zentimeter, gemessen in ein Meter Höhe. Stehen mindestens fünf Bäume als Gruppe zusammen so sind diese ab einem Stammumfang von 80 Zentimeter geschützt. Mehrstämmige Bäumen sind geschützt, wenn ein Stämmling mindestens 50 Zentimeter Stammumfang in ein Meter Höhe misst.

Nach der Baumschutzsatzung ist es nicht erlaubt, geschützte Bäume zu fällen, zu beschädigen oder in ihrer typischen Erscheinungsform zu verändern. Erlaubt sind lediglich fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen. Dazu zählen beispielsweise das Zurückschneiden aus Gründen der Verkehrssicherheit, unaufschiebbare Maßnahmen bei Gefahr oder das Belüften und Bewässern des Wurzelwerks.

Ausnahmen sind möglich, wenn von den Bäumen eine Gefahr ausgeht, der Abstand zwischen Baum und Wohngebäude 2,50 Meter und weniger beträgt oder eine baurechtlich zulässige Nutzung ansonsten nicht verwirklicht werden kann.

Ausnahmen sind schriftlich bei der Abteilung Stadtgrün und Friedhöfe des Stadtbauamtes Friedrichshafen zu beantragen. Darf ein Baum gefällt werden, so muss in der Regel eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden. Wie viele Bäume als Ersatz notwendig sind, richtet sich danach, wie groß der zu fällende Baum ist. Ist eine Ersatzpflanzung nicht möglich, muss eine Ausgleichszahlung geleistet werden.

Zuständig für die Umsetzung der Baumschutzsatzung ist die Abteilung Stadtgrün und Friedhöfe des Stadtbauamtes. Bei Fragen zur Baumschutzsatzung oder zum Antrag steht Cornelia Elflein, E-Mail , jederzeit gerne zur Verfügung. Alle Informationen finden Interessierte unter www.friedrichshafen.de/baumschutz.