Regierungspräsidium bestätigt Doppelhaushalt
Sowohl im Haushalt der Stadt als auch im Haushalt der Zeppelin-Stiftung hat sich die Lage gegenüber der Finanzplanung des vorangegangenen Doppelhaushalts verschlechtert. Ursächlich hierfür sind bei der Stadt insbesondere die Gewerbesteuererträge, die weit unter den damaligen Prognosen des Doppelhaushaltes 2023/2024 liegen. Die Zeppelin-Stiftung kann inzwischen im dritten und vierten Haushaltsjahr in Folge nicht mehr die laufenden Aufwendungen des Ergebnishaushalts durch laufende Erträge erwirtschaften. Ursache sind die hohen Rückgänge bei den Dividendenerträgen sowie die ebenfalls hohen Transferaufwendungen, also etwa Zuweisungen an Dritte, wie etwa Kita-Träger.
Städtischer Haushalt steht unter hohem Risiko
Dass der Kernhaushalt der Stadt trotz eingeleiteter Konsolidierungen und derzeit noch positiven Kennzahlen unter einem hohen Risiko steht, zeigen laut Regierungspräsidium die Rechnungsergebnisse der zurückliegenden Jahre. Insbesondere die Gewerbesteuer schwankte regelmäßig und erheblich. „Angesichts der weiterhin sehr schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen muss sich die Stadt Friedrichshafen deshalb bei der Erfüllung ihrer kommunalen Aufgaben weiterhin auf die wichtigsten und notwendigsten beschränken“, betont das Regierungspräsidium. Dies gelte auch für das städtische Investitionsprogramm, das gegenüber der Finanzplanung des Doppelhaushaltes 2023/2024 zwar reduziert worden sei, in dem die Auszahlungen aber nach der aktuellen Finanzplanung ab dem Haushaltsjahr 2028 wieder stark ansteigen sollen. Eine planmäßige Umsetzung würde die derzeit noch vorhandene Liquiditäts- und Finanzierungsreserve bis zum Ende des Jahres 2029 vollständig aufbrauchen.
Negativentwicklung beim Haushalt der Zeppelin-Stiftung
In Anbetracht der hohen Risiken – vor allem auch mit Blick auf die Dividendenerträge – fordert das Regierungspräsidium, dass die Negativentwicklung im Stiftungshaushalt gestoppt werden müsse. Die Stadt müsse „zeitnah zu den bereits veranschlagten Konsolidierungsmaßnahmen zusätzliche wirkungsvolle Gegenmaßnahmen zur Verbesserung der Ertrags- und Finanzkraft des Haushalts der Zeppelin-Stiftung“ einleiten und umsetzen. Die Aufwendungen und Auszahlungen müssten begrenzt werden, um die Leistungs- und Handlungsfähigkeit der Zeppelin-Stiftung dauerhaft abzusichern. Sie müssen sich in Abhängigkeit von der konjunkturellen Entwicklung stets an der vorhandenen Ertrags- und Finanzkraft des Stiftungshaushalts orientieren.
Die Haushaltssatzung von Stadt und Zeppelin-Stiftung ist online zu finden unter www.haushalt.friedrichshafen.de. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30. Juni bis 8. Juli 2025 im Rathaus, 2. Stock, Zimmer 2.07 öffentlich aus.