Dienstag, 29. April 2025

Rasenschnitt gehört nicht ins oder ans Gewässer

Sommerzeit ist auch immer die Zeit zum Rasen mähen. Leider wird derzeit vielerorts beobachtet, dass Anlieger an Gewässern den Rasenschnitt unmittelbar am Ufer oder im Böschungsbereich eines Gewässers entsorgen.
Rasenschnitt der abgelegt wurde.
Unmittelbar an Gewässern und im Uferbereich darf kein Rasenschnitt abgelegt werden.

Die Stadtverwaltung weist daraufhin, dass es sich um eine unsachgemäße Abfallentsorgung handelt und der Entsorger eine Ordnungswidrigkeit begeht. Es handelt es sich um eine strafbare Gewässerverschmutzung. 

Durch den Klimawandel muss zukünftig in den Sommermonaten verstärkt mit Starkregen gerechnet werden. Diese massiven Regenfälle können innerhalb kurzer Zeit dazu führen, dass selbst kleine Gräben zu reißenden Sturzbächen werden. 

Durch diese Sturzfluten kann in Gewässern entsorgter Unrat oder am Gewässerufer gelagertes Material wie Holz, Bretter oder ähnliches mitgerissen werden. An Brücken und Rohrdurchlässen sammelt sich dieses unnatürliche Treibgut und führt zu Rückstaus und Überschwemmungen. Kommt dann an zugesetzten Brücken noch zusätzlich Rasenschnitt und Laub an, werden die Brücken regelrecht verschlossen.