Dienstag, 08. Juli 2025

Parkplatz „Hinterer Hafen“ für Vergnügungspark

Am Montag, 14. Juli beginnt der Aufbau der Vergnügungsparks. Ab diesem Zeitpunkt sind die Parkplätze am „Hinteren Hafen“ sowie die Eckenerstraße bis einschließlich Donnerstag, 24. Juli gesperrt. Ab Freitag, 25. Juli stehen die Parkplätze wieder zur Verfügung.

Den Inhabern von Bewohner-Parkausweisen aus der Innenstadt empfiehlt das Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, während dieser Zeit die Fahrzeuge ersatzweise im Wohngebiet „Kleiner Berg“ abzustellen und den Ausweis gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen. Eine Ergänzung des Parkausweises ist nicht notwendig. 

Die Stadt weist darauf hin, dass während des Seehasenfestes auch Anwohner die abgesperrten Bereiche nicht befahren dürfen und bei der Andienung der Vereinsgaststätten des Rudervereins und des SMCF die Sperrzeiten beachtet werden müssen. Den Mitgliedern dieser beiden Vereine kann die Durchfahrt durch das Festgelände im Bereich „Hinterer Hafen“ nicht gestattet werden. Sie müssen auf andere öffentliche Parkflächen ausweichen.

Fünf Behindertenparkplätze stehen für die Zeit der Sperrung des Parkplatzes „Hinterer Hafen“ auf dem Romanshorner Platz im Bereich der Fähre-Zufahrt zur Verfügung.

Alle Informationen rund um das Seehasenfest vom 17. bis 21. Juli unter www.seehasenfest.de