Neufassung Landesnichtraucherschutzgesetz
Der Landtag hat die Neufassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. Juni 2026 in Kraft. Mit der Neuregelung wird der Nichtraucherschutz im öffentlichen Raum deutlich ausgeweitet.
Ziel des Gesetzes ist es, die Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens sowie vor gesundheitlichen Risiken durch Aerosole und Dämpfe zu schützen, die durch E-Zigaretten, E-Shishas, Tabakerhitzer, Wasserpfeifen und ähnliche Dampfprodukte entstehen. Als besonders schutzbedürftig gelten dabei Kinder und Jugendliche, Schwangere, ältere Menschen sowie Personen mit chronischen Erkrankungen.
Mit der Neuregelung wird der Nichtraucherschutz im öffentlichen Raum deutlich ausgeweitet. Auch zahlreiche öffentlich zugängliche Bereiche im Freien werden künftig einbezogen. Das Rauchverbot gilt unter anderem auf Kinderspielplätzen, in Freibädern, in Freizeit- und Vergnügungsparks sowie in Zoos. Zudem ist das Rauchen dann an Straßenbahn- und Bushaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs untersagt. Auch überdachte Einkaufspassagen sowie Innenbereiche von Kultur- und Freizeiteinrichtungen fallen unter die Regelungen.
Ein generelles Rauchverbot in Festzelten wurde im Gesetzgebungsverfahren nicht beschlossen. In Bier-, Wein- und Festzelten bleibt das Rauchen daher weiterhin zulässig.
Rauchverbot in Freibädern
Ein besonderer Fokus liegt auf dem Rauchverbot in Freibädern. Nach der Neufassung ist das Rauchen in den für Freibäder typischen Bereichen – etwa an Schwimmbecken, auf Liegewiesen, in Kinderbereichen und in Zugangsbereichen – grundsätzlich untersagt. Im Sinne einheitlicher Regelungen für die gesamte Saison darf in den Häfler Freibädern ab Saisonstart lediglich in den ausgewiesenen Raucherzonen und im Außenbereich der Gastrobetriebe geraucht werden.
Strengere Regelungen in Spielhallen
Auch für Spielhallen gelten künftig strengere Regelungen. Rauchen ist dort nur noch in vollständig abgetrennten Nebenräumen erlaubt, die als Raucherräume gekennzeichnet sind. Bereits am Eingang der Spielhalle muss auf den Raucherraum hingewiesen werden. Zudem darf der Nichtraucherschutz durch die Einrichtung solcher Räume nicht beeinträchtigt werden.
Pflichten zur Sicherstellung der Rauchverbote
Mit der Gesetzesänderung werden außerdem die Pflichten zur Sicherstellung der Rauchverbote präzisiert. Für deren Einhaltung sind neben den Betreibern auch die Leitungen und Geschäftsführungen der Einrichtungen verantwortlich. Sie müssen unter anderem durch organisatorische Maßnahmen und Hinweisschilder auf die Einhaltung der Rauchverbote hinwirken.