Mittwoch, 16. Juli 2025

Kommunaler Ordnungsdienst ab sofort unterwegs

Seit kurzem gibt es bei der Stadt Friedrichshafen den Kommunalen Ordnungsdienst. Die Mitarbeiter sind bei der Ortspolizeibehörde – also der Stadtverwaltung – angestellt und haben sich in den letzten Wochen in ihren Aufgabenbereich eingearbeitet. Ab sofort sind die vier Mitarbeiter in ihrer Uniform in Friedrichshafen auf Streife.
Seit Juli 2025 im Dienst: Zwei Männer vom Kommunalen Ordnungsdient der Stadt Friedrichshafen auf Streife. Rückansicht.
Die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes sind an ihrer Uniform mit der Aufschrift „Polizeibehörde“ zu erkennen. Foto: Stadt Friedrichshafen

„Der Kommunale Ordnungsdienst ist ein Dienst für die Menschen“, sagt Oberbürgermeister Simon Blümcke. „Es geht darum, den Häflerinnen und Häflern ihr Sicherheitsgefühl zurückzugeben, das in den letzten Jahren trotz der objektiv guten Sicherheitslage zurückgegangen ist. Die Sicherheitsbefragung Friedrichshafen 2021 hat das eindrücklich festgehalten.“

Der Kommunale Ordnungsdienst hat ähnliche Befugnisse wie der Polizeivollzugsdienst, der in der Regel nur Polizei genannt wird, und die Mitarbeiter haben auch die Stellung von Polizeibeamten. Das ist im Polizeigesetz des Landes geregelt. Deshalb sind die Uniformen des Kommunalen Ordnungsdienstes denen der Polizei ähnlich und die Mitarbeiter haben auch eine vergleichbare Ausstattung – abgesehen von der Schusswaffe. Die Mitarbeiter haben einen Einsatzstock bei sich und ein Reizstoffsprühgerät.

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wird in Friedrichshafen zusätzlich zum bereits bestehenden Gemeindlichen Vollzugsdienst (GVD) eingerichtet: Der GVD konzentriert sich auf die Überwachung des Straßenverkehrs, macht beispielsweise Geschwindigkeitskontrollen, kontrolliert Durchfahrtsverbote in der Fußgängerzone und in verkehrsberuhigten Bereichen oder ob Fahrzeuge richtig abgestellt wurden. Das bleibt auch weiterhin so.

Die Aufgabe des neu geschaffenen Kommunale Ordnungsdienstes ist vor allem der Vollzug von Gemeindesatzungen und Polizeiverordnungen sowie allgemeine Ordnungsangelegenheiten – insbesondere die Kontrolle der Einhaltung der städtischen Polizeiverordnung sowie Ordnungsstörungen, zum Beispiel Lärmbeschwerden, Sauberkeit, Durchsetzung der Leinenpflicht oder auch allgemein die Ordnung im öffentlichen Raum.

Konkret heißt das: Wer zum Beispiel seinen Hund im Uferpark ohne Leine laufen lässt – was laut Polizeiverordnung verboten ist – könnte vom Kommunalen Ordnungsdienst angesprochen werden. Die Mitarbeiter dürfen Personen befragen, Personalien aufnehmen, Verwarnungsgelder festsetzen und Bußgeldverfahren einleiten. Wenn es nötig ist, dürfen Personen an- und festgehalten und sogar durchsucht werden.

Der Kommunale Ordnungsdienst arbeitet im Schichtdienst und ist regelmäßig auch bis in die Abendstunden und am Wochenende im Einsatz. „Es ist uns wichtig, an zentralen Punkten wie dem Bahnhof oder der Uferpromenade bei Ordnungsstörungen niederschwellig einzugreifen und die öffentlichen Räume und die Aufenthaltsqualität in unserer Stadt durch sichtbare Präsenz positiv zu beeinflussen“, sagt Bürgermeister Dieter Stauber, in dessen Dezernat der Kommunale Ordnungsdienst angesiedelt ist.