Donnerstag, 15. Januar 2026

Häfler Karte: Unterstützungen der Zeppelin-Stiftung

Kinderreiche Familien und Personen mit niedrigem Einkommen können auch 2026 wieder einen jährlichen Zuschuss für besondere Bedürfnisse und weitere Vergünstigungen beantragen.

Karten auf Tisch
Die Häfler Karte dient als Nachweis für Personen, die für Unterstützungsleistungen der Zeppelin-Stiftung berechtigt sind. (Bild: Stadt Friedrichshafen)

Mit dem Antrag kann auch die Häfler Karte beantragt werden. Die Häfler Karte im Scheckkartenformat dient als Nachweis für Personen, die für Unterstützungsleistungen der Zeppelin-Stiftung berechtigt sind. Anerkannt wird die Häfler Karte beim Amt für Stadtplanung und Umwelt, im DRK Kleiderladen, im FAIRKAUF, im Kulturbüro, im Medienhaus am See, bei der Tafel Friedrichshafen e. V. und bei der Volkshochschule Friedrichshafen. 

Die Leistungen umfassen zum Beispiel Freieintritte für die Häfler Bäder, für das Schulmuseum und das Zeppelin Museum. Außerdem können Ermäßigungskarten für kulturelle Veranstaltungen der Stadt Friedrichshafen sowie die Kostenübernahme für das Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten beantragt werden. 

Neu in diesem Jahr ist die Übernahme der Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen in Friedrichshafen, wenn kein Anspruch auf Kostenübernahme nach Sozialgesetzbuch 8 oder sonstige gesetzlich vorrangige Leistungen besteht. Zudem müssen die im gemeinsamen Haushalt mit den Kindern lebenden Personen ein Beschäftigungsverhältnis von jeweils mindestens 50 Prozent nachweisen; dies gilt für Paare und Alleinerziehende.   

„Die Häfler Karte hat einiges und von Jahr zu Jahr immer mehr zu bieten“, so Oberbürgermeister Simon Blümcke. „Über die Häfler Karte kommen die Unterstützungsleistungen der Zeppelin-Stiftung direkt, unkompliziert und ohne Diskriminierung dort an, wo sie dringend gebraucht werden – nämlich bei Häflerinnen und Häflern mit geringem Einkommen und bei kinderreichen Familien in unserer Stadt“, freut sich Blümcke.

Antrag stellen

Der Antrag ist online unter www.zeppelin-stiftung.de/zuschüsse abrufbar. Zudem liegen die Anträge vom 1. Februar bis 30. April im Rathaus am Adenauerplatz, in den Ortsverwaltungen Ailingen, Ettenkirch und Kluftern sowie im Bürgeramt Fischbach zur Mitnahme aus. Ausgefüllte Anträge inklusive Originalunterlagen oder Kopien können per Post, Briefkasten oder E-Mail an eingereicht werden. Originalunterlagen werden mit dem Bescheid wieder zurückgesandt.