Erinnerung: Befragung Mietspiegel 2024
Der ausgefüllte Fragebogen kann per Post mit beigefügtem Freiumschlag an das EMA-Institut für empirische Marktanalysen zurückgeschickt werden. Alternativ kann die Befragung online über einen verschlüsselten Link beantwortet werden.
Wichtig: Die fristgerechte Beantwortung ist gemäß Mietspiegelreformgesetz seit 2023 für die Befragten verpflichtend. Die Nichtbeantwortung kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss der Erhebung pseudonymisiert und nach Abschluss des Projekts gelöscht. Sie dienen ausschließlich dazu, die Mietspiegel zu erstellen.
Alle Informationen zum Mietspiegel und den bewährten Onlinerechner finden Sie unter www.mietspiegel.friedrichshafen.de.