Colsman-Knoten: Vorhabenbezogenes BPlanverfahren
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23. Februar einstimmig beschlossen, dem Antrag der Firma Luftschiffbau Zeppelin aus Friedrichshafen auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) zuzustimmen.
Das Verfahren betrifft den im Lageplan abgegrenzten Bereich südwestlich des Colsman-Knotens und basiert auf der vorgelegten Planungskonzeption.
Hintergrund des Vorhabens ist die seit Jahren andauernde Standortsuche des Einzelhandelsunternehmens Aldi Süd für einen neuen Markt. Insbesondere soll der bereits geschlossene Markt in der Adelheidstraße ersetzt werden. Das dortige Grundstück soll an einen ansässigen Gewerbebetrieb als dringend benötigte Erweiterungsfläche veräußert werden.
Das Plangebiet befindet sich auf einem gewerblich genutzten Grundstück der Luftschiffbau Zeppelin, das bislang teilweise als Parkplatz und Materiallager dient. Aufgrund seiner Lage am Stadteingang zur erweiterten Innenstadt ist das Grundstück städtebaulich exponiert, jedoch derzeit mindergenutzt. Planungsrechtlich ist der Bereich bislang dem § 34 BauGB zugeordnet, da kein Bebauungsplan besteht.
Die Ansiedlung eines kleinflächigen Aldi-Marktes bietet sich an diesem Standort an, da sich im näheren Umfeld sowohl zahlreiche Gewerbebetriebe als auch Wohngebiete befinden. Zudem ist eine sehr gute verkehrliche Anbindung für den motorisierten Individualverkehr, den Radverkehr sowie für Fußgänger gegeben.
Um der besonderen Lage gerecht zu werden, wurde durch den Vorhabenträger ein Werkstattverfahren mit fünf Teilnehmern durchgeführt. Ziel war eine städtebaulich markante Bebauung mit integrierten Wohnnutzungen, um über die übliche eingeschossige Bauweise eines Lebensmittelmarktes hinauszugehen. Ursprünglich war ein Boardinghouse als gewerbliches Wohnen vorgesehen. Dieses Konzept erwies sich jedoch als nur schwer umsetzbar.
Daher beantragte der Vorhabenträger die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, um das ursprünglich geplante Boardinghouse in geförderten Wohnungsbau umzuwandeln. Ziel ist die Schaffung von Mitarbeiterwohnungen in unmittelbarer Nähe zu zahlreichen Arbeitsplätzen im Sinne der „Stadt der kurzen Wege“.
Vorgesehen ist, auf Grundlage des Gewinnerentwurfs des Werkstattverfahrens ein Vorhaben zu realisieren, welches einen Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von unter 800 Quadratmetern, die beantragten Wohnungen sowie ein dem Markt angegliedertes Café umfasst. Im weiteren Verfahren soll insbesondere geprüft werden, ob das Wohnen mit der gewerblich und verkehrlich geprägten Lage verträglich ist.
Das Bebauungsplanverfahren kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Nach dem Einleitungsbeschluss folgen der zusammengeführte Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss sowie abschließend der Satzungsbeschluss.
Weitere Informationen und alle Vorlagen zu den aktuellen öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse sind unter www.sitzungsdienst.friedrichshafen.de zu finden.