Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat oder Scheidung beantragen
Hat sich nach der Eheschließung Ihr Name geändert? Dann müssen Sie Ihren Personalausweis unverzüglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen. Ein Personalausweis mit altem Namen ist ungültig.
Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen.
Voraussetzungen
Namensänderung wegen Heirat
Zuständigkeit
die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind
Personalausweisbehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die für diese als Personalausweisbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.
Ablauf
Sie müssen den Antrag persönlich bei der Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes stellen.
Bei der Beantragung müssen Sie erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen.
Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Die Nutzung der eID-Funktion auf Ihrem Ausweis ist optional. Sie erhalten mit der Post Geheimnummer, eine Entsperrnummer und das Sperrkennwort.
Fristen
unverzüglich nach der Eheschließung
Erforderliche Unterlagen
- alter Personalausweis
- Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt oder Eheurkunde oder
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (Fotostudios wissen darüber Bescheid)
Im Bürgerservice des Rathauses am Adenauerplatz 1 haben Sie die Möglichkeit für 6 Euro ein biometrisches Passbild am Selbstbedienungsterminal zu erfassen. Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.
Kosten
- antragstellende Personen ab 24 Jahren: 37 Euro
- antragstellende Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro
- Das Ändern sowie die Sperrung der Online-Ausweisfunktion (bei Verlust) ist gebührenfrei
- Kosten für ein elektronisches Signaturzertifikat: Festlegung durch den jeweiligen Anbieter
Sonstiges
Weitere Informationen finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Personalausweis" und in der Lebenslage "Der Bund fürs Leben" im Kapitel "Standesamtliche Zeremonie".
Rechtsgrundlage
Freigabe
14.01.2021
Zugehörige Lebenslagen
Kontakt
Abteilung Bürgerservice
Sachgebiet Bürgeramt
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-2140
Fax +49 7541 203-2159
buergerservice@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Abteilung Bürgerservice
Sachgebiet Bürgeramt – Außenstelle Fischbach
Zeppelinstraße 306
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 2032157
Fax +49 7541 941743
buergerservice@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507-0
Fax +49 7541 507-200
info@ailingen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Ettenkirch
Ettenkircher Straße 21
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7546 9245-0
Fax +49 7546 9245-20
ortsverwaltung.ettenkirch@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Kluftern
Gangolfstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7544 95900-0
Fax +49 7544 95900-19
ortsverwaltung.kluftern@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten