Anmeldung bei Zuzug nach Friedrichshafen
Herzlich Willkommen in Friedrichshafen!
Ziehen Sie nach Friedrichshafen, müssen Sie sich im Rathaus oder in den jeweiligen Ortsverwaltungen anmelden. Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen. Dieser liegt im Rathaus der Stadt Friedrichshafen aus. Familienangehörige, die in derselben Wohnung wohnen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden. Bei persönlicher Vorsprache wird Ihnen die Anmeldung elektronisch ausgefüllt.
Bitte beachten Sie, dass man ab dem 16. Lebensjahr selbständig meldepflichtig ist und somit ein eigenes Anmeldeformular ausfüllen und unterschreiben muss.
Voraussetzungen
Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen.
Außerdem ist seit 2015 eine Bescheinigung des Wohnungsgebers für die Anmeldung notwendig, die sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung.
In der Wohnungsgeberscheinigung, die zum Beispiel vom Eigentümer, der Hausverwaltung, der Wohnungsbaugesellschaften oder des Hauptmieters (bei Untermiete) ausgefüllt wird, muss folgende Informationen enthalten:
- Name und Anschrift des Vermieters
- Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
- Anschrift der Wohnung
- Namen der meldepflichtigen Personen
Zuständigkeit
Zustädig für An-, Ab- ud Ummeldungen ist die jeweilige Meldebehörde.
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes beziehungsweise
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt.
Ablauf
Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.
Durch die Anmeldung werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, sofern Sie wahlberechtigt sind. Um an einer Wahl teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate im Wahlkreis wohnen.
Fristen
Sie müssen sich innerhalb einer Woche anmelden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
- Kinderpass bzw. Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderpass besitzen)
- Bescheinigung des Wohnungsgebers (Wohnungsgeberscheinigung)
Kosten
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Rechtsgrundlage
Freigabe
Friedrichshafen, 11.01.2021
Formulare & Online-Dienste
Zugehörige Lebenslagen
Kontakt
Abteilung Bürgerservice
Sachgebiet Bürgeramt
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-2140
Fax +49 7541 203-2159
buergerservice@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Abteilung Bürgerservice
Sachgebiet Bürgeramt – Außenstelle Fischbach
Zeppelinstraße 306
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 2032157
Fax +49 7541 941743
buergerservice@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507-0
Fax +49 7541 507-200
info@ailingen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Ettenkirch
Ettenkircher Straße 21
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7546 9245-0
Fax +49 7546 9245-20
ortsverwaltung.ettenkirch@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Kluftern
Gangolfstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7544 95900-0
Fax +49 7544 95900-19
ortsverwaltung.kluftern@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten