Dienstag, 11. April 2023

RP Tübingen genehmigt Doppelhaushalt

Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Haushaltssatzung der Stadt Friedrichshafen mit Haushaltsplan der Zeppelin-Stiftung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 genehmigt.
Titelseite des Doppelhaushalts von Stadt und Zeppelin-Stiftung

Mit dem sogenannten Haushaltserlass hat das Regierungspräsidium Tübingen (RP Tübingen) die erforderlichen Genehmigungen für den am 19. Dezember 2022 vom Gemeinderat beschlossenen Haushalt der Stadt Friedrichshafen für die Jahre 2023 und 2024 erteilt. Die Genehmigung umfasst auch den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtentwässerung. Der Haushalt der Zeppelin-Stiftung für die Jahre 2023 und 2024 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde vom Regierungspräsidium auch nicht beanstandet

In dem Schreiben bewertet das RP Tübingen die Finanzsituation und -planung von Stadt und Zeppelin-Stiftung und gibt dazu einige Hinweise: In beiden Haushalten stelle sich die Situation schlechter dar, als noch in der vorangegangenen Finanzplanung angenommen. Grund für die schwächere Ertrags- und Finanzkraft seien die höheren Personal-, Sach- und Transferaufwendungen. Transferaufwendungen sind insbesondere Kreisumlagezahlungen an den Bodenseekreis, Auszahlungen für den Kommunalen Finanzausgleich und Zuschüsse an Dritte, wie etwa Beteiligungsgesellschaften oder Institutionen, die für die Stadt Leistungen erbringen, wie etwa Kita-Träger.

Das RP Tübingen betont, dass sich die Stadt aufgrund der konjunkturellen Risiken weiterhin auf die wichtigsten Aufgaben konzentrieren solle, also Pflichtaufgaben vor freiwilligen Aufgaben erledigen müsse. Die geplanten Investitionen müssten begrenzt und der Schuldenstand berücksichtigt werden. Für das Jahr 2023 liegen die geplanten Investitionen im städtischen Haushalt bei rund 33 Mio. Euro, für 2024 bei 46,3 Mio. Euro. Aufgrund dieser und der weiteren Planung müssten ab 2025 Kredite aufgenommen werden, der Schuldenstand wurde sich dann von derzeit rund 21 Mio. Euro bis Ende 2027 auf rund 65 Mio. Euro erhöhen.

Im Haushalt der Zeppelin-Stiftung fordert das RP Tübingen auf, sowohl im konsumtiven als auch im investiven Bereich zu priorisieren, Ausgaben (Aufwendungen und Auszahlungen) ebenfalls zu begrenzen und zusätzliche Aufgaben zu vermeiden.

Das RP weist zudem darauf hin, dass das Investitionsprogramm von Stadt und Zeppelin-Stiftung schon in der Vergangenheit zu hoch angesetzt worden sei und nun noch darüber liege. Die geplanten Investitionen sollten daher nochmals kritisch geprüft und reduziert werden, damit diese auch finanziell und personell umgesetzt werden könnten.

Ende des laufenden Jahres erwartet das RP Tübingen einen aktualisierten Beschluss des Gemeinderats zur Finanzplanung 2024 für den Haushalt der Stadt und Zeppelin-Stiftung, der dann erneut vorgelegt werden muss.

Die Haushaltssatzung der Stadt Friedrichshafen mit Haushaltsplan der Zeppelin-Stiftung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wurde am Samstag, 8. April 2023 öffentlich bekanntgemacht und liegt vom 11. bis 19. April 2023 zur Einsichtnahme an Werktagen, außer samstags, im Rathaus, 2. Stock, Zimmer 2.19, aus. Anschließend tritt sie rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft. Die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan ist außerdem online unter www.haushalt.friedrichshafen.de zu finden.