Donnerstag, 27. April 2023

Offenland-Biotopkartierung

Geschützte Lebensräume werden erfasst

Ab April bis November 2023 werden in Friedrichshafen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Kartierungen der Vegetation im Rahmen der landesweiten Offenland-Biotopkartierung durchgeführt. Die Geländeerhebungen werden im gesamten Stadtgebiet außerhalb des geschlossenen Siedlungsbereiches, des Waldes und von Verkehrsflächen vorgenommen.

Offenland-Biotopkartierung
Der Schutz und Erhalt von Natur und Landschaft ist ein wichtiges Anliegen. Damit nachfolgende Generationen die Natur- und Kulturlandschaft noch bewundern können, ist es wichtig, den aktuellen Zustand der besonders wertvollen gesetzlich geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen als bedeutenden Teil der Landschaft zu kennen. Dazu werden in Friedrichshafen von April bis November 2023 Kartierungen der Vegetation bei der landesweiten Offenland-Biotopkartierung im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg durchgeführt.

Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen.

Zur Durchführung der Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). Die Kartierenden sind in der Regel alleine im Gelände unterwegs.

Nach Abschluss der Erhebungen werden die Daten der Öffentlichkeit über den Daten- und Kartendienst der LUBW (https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/) zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen zur Offenland-Biotopkartierung sind im Internet unter  https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung abrufbar.

Quelle: LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg